Ordnungsbussen · Schweiz

Gleiche Regel, anderes Gefährt — was findet der Gesetzgeber schlimmer?

Die Bussenhöhe im eidgenössischen Bussenkatalog ist ein Massstab dafür, wie gravierend der Bundesrat einen Verstoss einstuft. Gelesen als Schwere-Rangliste zeigt sich: Dieselbe Tat wiegt je nach Verkehrsmittel ein Vielfaches — ein Rotlicht im Auto gilt zwölfmal so schwer wie zu Fuss. Oberhalb des Bussenkatalogs folgen zwei weitere Stufen: die Anzeige und das Vergehen — dort bemisst sich die Strafe nach Verschulden und Einkommen.

250.–Am schwersten gewichtet: Rotlicht im Auto
10.–Am leichtesten: Fussgängerstreifen ausgelassen
× 12.5So viel schwerer wiegt Rotlicht im Auto als zu Fuss

Rangliste

Alle Tatbestände nach Schwere geordnet — filterbar nach Verkehrsmittel, von der Fixbusse bis zum Vergehen.

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Vergleich

Eigene Auswahl von Tatbeständen gegenüberstellen — die Auswahl steckt im Link und lässt sich teilen.

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Diagramm

Drei Tatbestände, die es für mehrere Verkehrsmittel gibt — und wie unterschiedlich sie gewichtet werden.

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Bussenranking Ordnungsbussen · Schweiz
Schwere-Skala 1 · Ordnungsbusse — fixer Betrag 2 · Anzeige — Strafe nach Verschulden 3 · Vergehen — Geldstrafe und Ausweisentzug

Tatbestände an- und abwählen — die Auswahl erscheint oben als eigene Rangliste, schwerste zuerst.

Drei Tatbestände, die es für mehrere Verkehrsmittel gibt — und wie unterschiedlich schwer sie der Gesetzgeber je Gefährt gewichtet.

Quellen & Hinweis
Beträge gemäss Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1; Zusammenstellungen von Blick, 20 Minuten, der Kantonspolizei St. Gallen und drivelab.ch. Die Bussenhöhe dient hier als Massstab der gesetzgeberischen Gewichtung; Fixbussen gelten nur ohne Gefährdung Dritter. Mit ▲ markierte Fälle stuft das Gesetz nochmals schwerer ein: ordentliches Verfahren mit Anzeige, Geldstrafe und Ausweismassnahmen. Gesetzesverweise: SVG (Strassenverkehrsgesetz), VRV (Verkehrsregelnverordnung), SSV (Signalisationsverordnung), NSAG (Nationalstrassenabgabegesetz), OBV Anhang 1 (Bussenliste). Keine Rechtsberatung.